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Tagesgeld Besteuerung

Bis zum 31. Dezember 2008 unterliegen die Erträge aus Tagesgeldern der Zinsertragssteuer von 30 %. Bei der Veranlagung im Zuge der Jahressteuererklärung werden die erwirtschafteten Zinserträge endgültig mit der individuellen Progression versteuert. Sollte der persönliche Steuersatz 30 % übersteigen, muss sogar eine Nachzahlung auf die Kapitalerträge geleistet werden. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, dem Tagesgeldkontoanbieter einen Freistellungsauftrag zu stellen. Bei Unverheirateten sind so, zuzüglich der Werbungskostenpauschale, 801 € an Zinserträgen steuerfrei. Für Verheiratete gelten bei gemeinsamer Veranlagung 1.602 € als Sparerfreibetrag.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer und ersetzt die alten Regelungen. Kapitalerträge werden ab diesem Zeitpunkt pauschal mit 25 % besteuert. Der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale werden zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst, der auch Kursgewinne mit einbezieht. Damit wird die Abgeltungsteuer den Tagesgeldkunden begünstigen. Der Pauschalsteuersatz ist zum einen niedriger und zum anderen müssen Sparer Kapitalerträge nicht mehr in der Veranlagung berücksichtigen, da die Steuerschuld direkt an der Quelle abgegolten wird.

Diese Tatsache macht die Abgeltungsteuer gerade für Anleger mit hohem persönlichen Steuersatz attraktiv. Sollte die individuelle Progression unter 25 % liegen, ist das keinesfalls ein Nachteil, da in diesem Fall immer noch eine Veranlagung in der Jahressteuererklärung möglich ist.

Da die Abgeltungsteuer jeden Kapitalertrag betrifft, wird das Tagesgeld besonders im Vergleich zu Fonds und Aktien aufgewertet. Die Steuerfreiheit innerhalb der Spekulationsfrist entfällt für Wertpapiere und Zertifikate. Bei gleicher Steuerlast bietet ein Tagesgeldkonto mehr Sicherheit und gute Renditechancen, zudem ist es in den meisten Fällen kostenlos.

Tagesgeld Vergleich