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Was geschieht bei Verlust der Bankkundenkarte des Girokontos?

Der Verlust einer Bankkundenkarte kann für den Kunden massive Folgen haben. Die Karte sollte demnach gleich nach Verlust oder Diebstahl gesperrt werden. Eine Sperrung der Kundenkarte ist durch einen Anruf bei der Bank oder Sparkasse möglich. Es gibt allerdings auch eine zentrale Sperrnummer. Der Inhaber eines Girokontos muss bei der Sperrung der Kundenkarte die Bankleitzahl und die Kontonummer angeben. Wenn bereits vor der Sperrung der Kundenkarte Geld vom Girokonto von Unbefugten durch die Eingabe der PIN-Nummer abgehoben wurde, kann der Inhaber des Girokontos haftbar gemacht werden. Inhaber einer Kundenkarte verpflichten sich, die PIN-Nummer nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte nachgewiesen werden, dass der Inhaber der Kundenkarte grob fahrlässig mit seinen Daten umgegangen ist, kann die Bank für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Sollten Abbuchungen durch das Lastschriftverfahren erfolgen, kann der Inhaber der Kundenkarte eine Stornierung der Transaktion innerhalb von sechs Wochen veranlassen. Regelmäßige Kontrollen der Kontoauszüge sollten nach dem Verlust oder Diebstahl durch den Kunden durchgeführt werden. Nach Sperrung der Karte, kann kein Missbrauch mehr erfolgen. Das Girokonto kann weiterhin für den täglichen Zahlungsverkehr ohne Kundenkarte genutzt werden, bis eine neue Kundenkarte und PIN-Nummer dem Inhaber zugesendet wurde.