Was hat es mit Schecks auf sich?
Mit einem Scheck kann man bargeldlos bezahlen. Dieser muss allerdings vollständig ausgefüllt sein, also mit dem entsprechenden Betrag, Währung, Datum und Unterschrift. Der Betrag muss in Wort und Schriftform angegeben werden. Der Scheck wird der Bank oder Sparkasse des Girokontoinhabers vorgelegt, die das Geld dann auszahlt. Dies ist nur möglich, wenn das Girokonto des Scheckausstellers ausreichend gedeckt ist oder mit einem Dispositionskredit belastet werden kann. Inhaber eines Girokontos können ihre Schecks nach der Ausstellung und vor Einlösung von ihrem Kreditinstitut sperren lassen. Die Auszahlung des auf dem Scheck verzeichneten Betrages wird somit verhindert. Vordrucke für Schecks können Inhaber bei ihrem Kreditanbieter bestellen. Diese werden dann mit der Bankverbindung des Inhabers codiert ausgeliefert. Außerdem gibt es sogenannte Verrechnungschecks, die nicht bar an den Inhaber ausgezahlt werden dürfen. Normalerweise wird einer Verrechnungsscheck über ein Girokonto eingezogen. Ein Verrechnungsscheck wird durch die Aufschrift „nur zur Verrechnung“ gekennzeichnet. |
