Wie kann man ein Girokonto kündigen?
Die Kündigung eines Girokontos ist jeder Zeit möglich. Inhaber eines Girokontos müssen sich nicht an eine Kündigungsfrist halten. Die Kündigung erfolgt schriftlich mit der Angabe der Bankleitzahl und der entsprechenden Kontonummer, aber ohne eine Begründung für die Auflösung. Jedoch sollte der Inhaber des Girokontos eine Bestätigung der Kündigung bei dem Anbieter einfordern. Die Kundenkarte und eventuelle Kreditkarten werden der Bank oder Sparkasse zurückgegeben, sollten aber vorher entwertet werden. Sollten noch Abbuchungen von dem gekündigten Konto erfolgen, muss der Inhaber des Girokontos mit Kosten für das Rücklastschriftverfahren rechnen. Für die Kündigung des Girokontos dürfen Banken und Sparkassen keine Kosten erheben. Inhaber eines Girokontos sollten jedoch das Gebührenverzeichnis ihres Anbieters beachten, denn ein Überweisungsauftrag an die Bank oder Sparkasse, durch den das restliche Geld auf ein neues Konto überwiesen werden soll, kann Kosten mit sich bringen. Bevor man das Girokonto kündigt, sollte man einen in Anspruch genommenen Dispositionskredit ausgleichen. Viele Banken bieten bei einem Anbieterwechsel auch einen sogenannten Umzugsservice an. In diesem Fall kümmert sich der neue Anbieter um die Auflösung des Girokontos. Die Bank oder Sparkasse muss bei der Kündigung des Girokontos eine Frist von mindestens sechs Wochen einhalten. |
