Erbrecht von Immobilien
Streit um die Immobilie im Nachlass
Das vererbte Elternhaus kann nur einer der Erben nutzen. Dieser Erbe muss anschließend die Geschwister oder weitere Miterben ausbezahlen. Auch das geerbte Mietshaus verlangt gemeinschaftliche Entscheidungen. Sich zu einigen zum Verkaufen oder Sanieren birgt Sprengstoff denn Kredite können nur einstimmig vereinbart werden. Weitere böse Auseinandersetzungen lauern, wenn einer der Miterben die Teilungsversteigerung einleitet, was gesetzlich sein gutes Recht ist.
Das Immobilien erben birgt somit viel Konfliktpotenzial. Ohne gültiges Testament regeln zudem die Gesetze im Bürgerlichen Gesetzbuch die Erbfolge und das gesetzliche Erbrecht tritt in Kraft.
Wie vererbe ich meine Immobilie ohne Konflikte?
Wer Immobilien vererben möchte sollte vor allem die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Zumeist bildet sich hierdurch eine Erbengemeinschaft und allen Erben gehört alles gemeinsam. Das bedeutet wiederum, dass diese neue Gesamthandsgemeinschaft alle Entscheidungen von der Vermietung bis zum Verkauf gemeinsam treffen muss.
Durch das Verfassen eines Testaments kann man vielen Konflikten aus dem Weg gehen und damit den Familienfrieden erhalten. Der Erblasser sollte jedoch gerade beim Immobilienerbe nicht nur die Erben auflisten sondern genau regeln wer wie viel erhalten soll. Dies ist mithilfe der so genannten Teilungsanordnung möglich, hierbei kann bestimmt werden wer die Immobilie übernimmt. Bei einer Teilungsanordnung ist sehr wahrscheinlich, dass unterschiedliche Werte vererbt werden. Der Erbteil kann bestimmen ob der „Mehrwert“ von diesem Erben an die anderen als Ausgleich gezahlt werden muss oder eben nicht.
Der Erblasser hat bei komplizierten Erbfällen auch die Möglichkeit eine Schiedsgerichtsklausel in das Testament einzuschreiben. Würde trotz Testament ein Streit entstehen, wären die Erben in diesem Fall verpflichtet, diesen vor einem Schiedsgericht zu klären. Eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung kann so vermieden werden.
Die Möglichkeit des Nießbrauchs bei der Schenkung
Vorteile könnte auch ein Nießbrauch bringen durch die Schenkung einer weiterhin selbst genutzten Immobilie. Das Wohneigentum kann den Erben also schon zu Lebzeiten übergeben werden. Der Schenkende wiederum hat die Möglichkeit mit dem im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch sich selbst zu Lebzeiten alle Vorteile und Einkünfte auch weiterhin zu sichern. Er übergibt zwar das Eigentum doch er behält sich sämtliche Nutzungsrechte an der Sache weiterhin. Eine notarielle Beurkundung ist hierbei wichtig, denn so wird die lebzeitige Schenkung der Immobilie für beide Seiten eine sichere Sache.
