Festgeld Besteuerung und Kosten
Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Fest- und Termingeldeinlagen der Abgeltungsteuer. Hierbei werden die Zinserträge pauschal mit 25 % direkt an der Quelle besteuert, hinzu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Jedoch werden die Zinserträge für Festgelder und andere Anlagen erst ab einer Summe von 801 € bei Singles und 1.602 € bei Ehepaaren besteuert. Diese Grenze stellt den Sparerpauschbetrag dar, welche Werbungskostenpauschale und Sparerfreibetrag ablösen. Da es sich um eine Quellensteuer handelt, wird sie vom jeweiligen Geldinstitut einbehalten, sodass kein bürokratischer Aufwand auf den Anleger zukommt.
Im Vergleich zu Aktien und Fonds werden Festgeld- und Tagesgeldanlagen besser gestellt, da durch Inkrafttreten der Abgeltungsteuer auch die Steuerfreiheit innerhalb der Spekulationsfrist für Zertifikate und Aktien entfallen ist.
Kontoführungsgebühren werden bei Eröffnung von Festgeldkonten nicht erhoben. Auch fallen keine Kosten für Transaktionen im Festgeldbereich an. Insofern besteht keine Gefahr, dass eventuelle Gebühren den Zinsertrag übersteigen. In Kombination mit einem lukrativen Zinssatz ist diese Tatsache ein weiterer entscheidender Vorteil, der für die Auswahl eines Festgeldprodukts spricht.
Allerdings kann ein reduzierter Zinssatz, auch nachträglich auf den Anleger zukommen, sollte er vor Ende des Anlagezeitraums auf das Geld zurückgreifen müssen.
