Festgeld Einlagensicherung
In Deutschland werden Festgeldeinlagen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geldinstitute mit Hauptsitz in Deutschland sind verpflichtet sich der gesetzlichen Einlagensicherung anzuschließen. Bei ausländischen Banken mit Filialen in Deutschland gilt die Einlagensicherung des jeweiligen Landes.
Dies garantiert einen Schutz der Festgeldeinlagen gemäß EU-Standard. Damit sind 90 % der Einlagen bis zu einer Gesamteinlagensumme von 20.000 € abgesichert.
Da Festgeldkonten auch Summen von mehr als 20.000 € enthalten, erreicht der gesetzliche Einlagenschutz seine Grenzen. Ab dem 30.06.2009 wird die Grenze auf 50.000 € zu 100 % und ab dem 31.12.2010 auf 100.000 € zu 100 % erhöht. Der Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankenverbandes dient hier als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz der Festgeldeinlagen. Damit wird gewährleistet, dass bis zu 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der entsprechenden Bank abgesichert werden. Somit sind angelegte Beträge in Millionenhöhe abgesichert.
