Girokonto Eröffnung
Die Eröffnung eines Girokontos verläuft schnell und unkompliziert. Entscheidend ist dabei die genaue Identifikation der Person, die das Girokonto eröffnet, mit Hilfe eines gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses. Um Missbrauch vorzubeugen, wird eine Unterschriftenprobe des Kunden bei der Bank hinterlegt.
Neben der Angabe einiger persönlicher Daten ist es auch verpflichtend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Geldinstitutes zu akzeptieren, welche die Rechte und Pflichten beider Parteien bei der Eröffnung des Girokontos regeln.
Unterschiede existieren bei der Eröffnung eines Girokontos zwischen Filialbanken und Direktbanken. Während bei ersterem das Girokonto in der Regel vor Ort in einer Filiale eröffnet wird, geschieht dies bei Direktbanken telefonisch oder online.
Sollte der Kontoeröffner minderjährig sein, muss eine vertretungsberechtigte Person die entscheidenden Unterlagen unterschreiben und beim Geldinstitut einreichen. Wichtige Einschränkung für minderjährige Kontoinhaber ist das Fehlen eines Dispositionskredits bei einem Girokonto. Sie werden auf Guthabenbasis geführt.
Ein Girokonto kann dank vorhandener Zahlungsfunktionen als Referenzkonto für andere Bankprodukte, wie beispielsweise Tagesgeld- oder Festgeldkonten dienen. Darüber hinaus kann ein Girokonto auch als Gemeinschaftskonto dienen, wenn zwei oder mehrere Kunden als Inhaber eingetragen sind.
