Tagesgeld Referenzkonto
Ein Tagesgeldkonto hat keine direkte Zahlungsfunktion. Schecks, Daueraufträge und Lastschriften können also nicht auf das Tagesgeldkonto eingereicht werden. Verfügungen erfolgen in der Regel durch Rücküberweisungen auf ein vorher deklariertes Referenzkonto. Meistens handelt es sich dabei um das Girokonto des Kunden. Auf diesem wird der gewünschte Betrag nach den gewöhnlichen Banklaufzeiten von einem bis drei Tagen gutgeschrieben. Dieses Referenzkonto muss bei der Tagesgeldkontoeröffnung benannt werden und kann nur schriftlich, dokumentenecht und eigenhändig unterschrieben geändert werden. Gerade im Bereich des Onlinebankings kann so ein besonderer Schutz vor dem Missbrauch Dritter gewährt werden.
