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Tagesgeld Einlagensicherung

Einlagen auf Tagesgeldkonten werden in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Kreditinstitute mit deutschem Hauptsitz müssen sich, genauso wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, dem gesetzlichen Entschädigungssystem anschließen. So ist stets eine Sicherung des angelegten Tagesgeldes  zu den Mindeststandards der EU-Richtlinie gewährleistet. Diese sieht vor, dass 90 % der Einlagensumme, aber höchstens 20.000 € bei einer Bankenpleite geschützt sind.

Zur Verdeutlichung sollen zwei Beispiele aufgeführt werden:

I:

angelegtes Kapital: 10.000 €

90 % entsprechen: 9.000 €

Bei Konkurs der Bank erhält der Anleger 9.000 € zurück.

II:

angelegtes Kapital: 25.000 €

90 % entsprechen: 22.500 €

Bei Konkurs der Bank erhält der Anleger 20.000 € zurück, da der 90 % entsprechende Teil die Höchstgrenze von 20.000 € überschreitet.

Wie in Beispiel II gut zu erkennen ist, reichen die Mindeststandards der EU häufig nicht aus. Jedoch sind die meisten Banken bereit, freiwillig zusätzliche Einlagensicherungen zu garantieren und das angelegte Tagesgeld zu sichern. Hierzu wurde in Deutschland der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ins Leben gerufen. Durch diesen wird das Guthaben jedes Tagesgeldanlegers bis zur Höhe von 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank voll gesichert. Das bedeutet selbst bei kleinen Banken einen Schutz des angelegten Kapitals in Millionenhöhe.

Tagesgeld Vergleich